Referent_Innen

REFERENT_IN

Tatjana Hörnle

Jahrgang 1963, seit 2009 Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Studium der Rechtswissenschaft in Tübingen 1982-1988 und Master-Studium Criminal Justice an der Rutgers University, New Jersey, USA, 1991-1993. 1988 Erstes, 1991 Zweites Juristisches Staatsexamen. 1995 Promotion an der Universität München; 2003 Habilitation an der Universität München. Forschungsschwerpunkte im Bereich Grundlagen des Strafrechts, Sexualstrafrecht, Strafrechtsvergleichung. Seit 2016 Mitglied der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz. Publikationen u.a.: Tatproportionale Strafzumessung, 1999; Grob anstößiges Verhalten. Strafrechtlicher Schutz von Moral, Gefühlen und Tabus, 2005; Straftheorien, 2011; Kriminalstrafe ohne Schuldvorwurf. Ein Plädoyer für Änderungen in der strafrechtlichen Verbrechenslehre, 2013; Criminal Law: A Comparative Approach (zusammen mit Markus Dubber), 2014; Kultur, Religion, Strafrecht – neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft, Gutachten für den 70. Deutschen Juristentag, 2014; The Oxford Handbook of Criminal Law (hrsg. von Markus Dubber/Tatjana Hörnle), 2014.

VITA

    • 2016


      THEMA
      In Europa wächst derzeit das Bestreben, das Eigene zu definieren und das heißt: sich abzugrenzen. Grenzzäune sind wieder an den Staatsgrenzen errichtet worden. Gesellschaftliche Gruppen stecken ihre Terrains und Claims auf der Suche nach sozialen, kulturellen und religiösen Eigenheiten immer entschiedener, nicht zuletzt aggressiver ab. Nachdem auch staatliche Obergrenzen für Flüchtlinge heftig diskutiert werden, steht die Frage im Raum, wo die inneren Grenzen der offenen Gesellschaft sind. Die Diskussionen um Burka-Verbote, die Verweigerung von Handschlägen zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen: All das zeigt, begleitet von öffentlicher Empörung, eine nervöse Verunsicherung über die eigene Identität. Was gehört noch unverzichtbar zum gesellschaftlichen, zum kulturellen und religiösen, nicht zuletzt zum nationalen Selbstverständnis? Wo liegt die Grenze, hinter der das Eigene sich auflöst und das Fremde beginnt? Worauf spekuliert ein völkisches Identitätskonzept, das populistische Parteien in ganz Europa derzeit so erfolgreich propagieren, in einer globalisierten Welt? Die Römerberggespräche wollen in Erfahrung bringen, wie mit individuellen Verunsicherungen und einem allgemeinen Unbehagen umgegangen werden kann? Was sagen uns diese Identitätskonflikte über unsere Gesellschaft? Welche Formen der Identität gibt es in einer pluralistischen Gesellschaft? Und wie soll ein liberaler Rechtsstaat mit den Herausforderungen gelebter und beanspruchter Mannigfaltigkeit umgehen? Wieviel Vielfalt können wir ertragen, wieviel Einheit müssen wir fordern, und was darf an wechselseitiger Integration verlangt werden?
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