Referent_Innen

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Matthias C. Kettemann

ist Privatdozent für Völkerrecht, Internetrecht, Rechtstheorie am Institut für Öffentliches Recht der Goethe-Universität Frankfurt am Main, Forschungsprogrammleiter am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut (HBI) und Projektleiter am Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft, Berlin. Nach Studien der Rechtswissenschaften in Graz, Genf und als Fulbright-Stipendiat an der Harvard Law School promovierte er in Graz und erhielt 2019 nach fünf Jahren am Exzellenzcluster “Die Herausbildung normativer Ordnungen” Deutschlands erste Lehrbefugnis für Internetrecht. Er war Sachverständiger im Rechtsausschuss des Bundestags und als Berater für Meinungsäußerungs-Governance und Cybersecurity schon für den Europarat, die Europäische Grundrechteagentur, Stiftungen und Unternehmen tätig. Aktuell untersucht er den Einfluss privater Regelbildung auf die öffentliche Kommunikation. Als weltweit erster Forscher führte er regulierungstheoretisch-betriebsethnografische Studien in der Unternehmenszentrale von Facebook durch. In einem seiner letzten Projekt widmete er sich dem Entzaubern von Internetmythen: https://www.internetmythen.de.

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