Oliver Lepsius bekleidet den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Allgemeine und Vergleichende Staatslehre an der Universität Bayreuth. Seine Forschungsschwerpunkte liegen bei den Grundlagen des öffentlichen Rechts, der Demokratie- und Eigentumstheorie, Intra- und Interdisziplinarität in der Rechtswissenschaft sowie der theorierelevanten Dogmatik im Verfassungs- und Verwaltungsrecht. „Besitz und Sachherrschaft im öffentlichen Recht“ (2002), „Verwaltungsrecht unter dem Common Law“ (1997) und „Die gegensatzaufhebende Begriffsbildung“ (1994) sind seine bekanntesten Werke. 2008 gab er einen Band zur „Rechtswissenschaftstheorie“ heraus (zusammen mit Matthias Jestaedt). Lepsius ist Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, momentan im Vorstand der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer und 2010/2011 Fellow am Wissenschaftskolleg zu Berlin.